LKW-Führerschein

Fahrerlaubnisklasse C1

Fahrerlaubnisklasse C1

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

  1. Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder der Klasse A, A1, A2, ML, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg.
  2. zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
  3. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg

Mindestalter

  • 18 Jahre

Einschluss

  • Klasse L

Befristet

  • Die Fahrerlaubnis wird bis zum 50. Lebensjahr erteilt – danach befristet auf 5 Jahre
  • Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
  • Bei gewerbliche Nutzung müssen alle 5 Jahre die Teilnahmebescheinigungen von 5 Weiterbildungsmodulen der zuständigen Behörde vorgelegt werden – hier.

Benötigte Unterlagen

  • Ein augenärztliches Gutachten z.B. hier
  • Eine ärztliche Untersuchung als Eignungsnachweis z.B. hier
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)

Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen

  • Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
  • Antragsgebühr: 37,50 €

Theoretische Unterrichte zu je 90min

  • 6 x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • 6 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse B)
  • 2 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse D, D1)

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung
  • Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse B (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachfahrt)
  • Sonderfahrten bei gemeinsamen Ausbildungsgang der Klasse C1 und C1E (4 Überland-, 2 Autobahn-, 2 Nachfahrt)

Prüfung

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung – 85 Min.

Ablauf der Ausbildung

  1. Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Stopp und Go, Schaltübungen)
  2. Abfahrtskontrolle am LKW (Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie) – 6 Sachgebiete auf 10 Karten
  3. 5 Grundfahraufgaben (Einparken längs und quer; Umkehren; Gefahrenbremsung; Rückw. um eine Kurve)
  4. Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
  5. Simulierte Prüfungsfahrt (75min Fahrt incl. Abfahrtskontrolle; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
  6. Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
  7. Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!

Fahrerlaubnisklasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)

Fahrerlaubnisklasse C1

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

  1. Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  2. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Mindestalter

  • 18 Jahre

Einschluss

  • Klasse BE, D1E bei Besitz von D1

Befristet

  • Die Fahrerlaubnis wird bis zum 50. Lebensjahr erteilt; danach befristet auf 5 Jahre
  • Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
  • Bei gewerbliche Nutzung müssen alle 5 Jahre die Teilnahmebescheinigungen von 5 Weiterbildungsmodulen der zuständigen Behörde vorgelegt werden – hier.

Benötigte Unterlagen

  • Ein augenärztliches Gutachten z.B. hier
  • Eine ärztliche Untersuchung als Eignungsnachweis z.B. hier
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)

Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen

  • Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
  • Antragsgebühr: 37,50 €

Theoretische Unterrichte

  • Keine Theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung
  • Sonderfahrten bei Vorbesitz von C1 (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrten)
  • Sonderfahrten wenn C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben werden (4 Überland-, 2 Autobahn-, 2 Nachfahrt)

Prüfung

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung – 85 Min.

Ablauf der Ausbildung

  1. Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Stopp und Go, Schaltübungen)
  2. Abfahrtskontrolle am LKW (Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie) – 6 Sachgebiete auf 10 Karten
  3. 5 Grundfahraufgaben (Einparken längs und quer; Umkehren; Gefahrenbremsung; Rückw. um eine Kurve)
  4. Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
  5. Simulierte Prüfungsfahrt (75min Fahrt incl. Abfahrtskontrolle; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
  6. Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
  7. Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!

Durch klicken auf das C-Symbol, kommst du direkt zur Fahrerlaubnisklasse C und CE.

Fahrerlaubnisklasse C