Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung

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Übersicht über die neuen Regelungen (Fahrerqualifizierungsnachweis)

 

Am 2. Dezember 2020 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft getreten. Die neue Berufskraftfahrerqualifikationsordnung setzen die Richtlinie (EU) 2018/645 zur Änderung der sog. „Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie“ aus dem Jahr 2003 in nationales Recht um.

 

In Deutschland ergeben sich folgende Änderungen:

  • Die Ausnahmetatbestände, die festlegen, wann eine Fahrerin oder ein Fahrer nicht der Pflicht zur Erlangung der Grundqualifikation und zum Absolvieren einer regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet sind, wurden sprachlich überarbeitet.
  • Der Fahrerqualifikationsnachweis soll ab Mai 2021 bundesweit ausgestellt werden. Er dient dem Nachweis einer bestandenen Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. Der Fahrerqualifikationsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war. Der Eintrag war in den Fällen nicht möglich, in denen es sich um einen ausländischen Führerschein handelte. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist möglich.
  • Ab Mai 2021 wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufnehmen. In diesem werden die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigung entfällt sukzessive. Insofern wird die Digitalisierung in Deutschland vorangetrieben. Das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister führen.
  • Die mit der Errichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters einhergehenden organisatorischen Abläufe erfordern die Vereinheitlichung der Anerkennungs- und Überwachungsverfahrens von Ausbildungsstätten. Denn auch diese sollen künftig Daten an das KBA zur Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermitteln können.
  • Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren.
  • Darüber hinaus wurden die zu vermittelnden Lerninhalte aktualisiert und nicht mehr abschließen aufgelistet, um flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren zu können.

Wird künftig noch eine Schlüsselzahl „95“ im Führerschein eingetragen, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen?

  • Ab Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen.
  • Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifikationsnachweis. Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

 

Welche Vorteile hat der Fahrerqualifizierungsnachweis?

  • Der Fahrerqualifikationsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war, z.B. bei ausländischen Führerscheinen. Eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich, denn der Fahrerqualifikationsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden.
  • Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme der Sondergebiete) ist möglich.

Wo erhalte ich den Fahrerqualifizierungsnachweis?

  • Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten den Fahrerqualifizierungsnachweis auf Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Hierbei handelt es sich um die Fahrerlaubnisbehörde.

Was kostet der Fahrerqualifizierungsnachweis?

  • Über die Kosten für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises entscheiden grundsätzlich die Länder. Informationen über die Gebührenhöhe finden Sie ab Mai 2021 in Abschnitt 2 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Welche Vorteile hat das EU-weite Berufskraftfahrerqualifikationsregister?

  • Über das Register können die Mitgliedstaaten Informationen über erlangte (Grund-) Qualifikation bzw. absolvierte Qualifizierungsmaßnahmen austauschen. Dies beseitigt vor allem die bislang bestehende „Grenzgängerproblematik“. Zur Erläuterung: Wenn beispielsweise ein französischer Fahrer in Deutschland arbeitet und hier eine Weiterbildung macht, musste er bislang eine – in Papierform bescheinigte – Weiterbildung bei seinen französischen Behörden anerkennen lassen, um die Schlüsselzahl „95“ in seinen französischen Führerschein eingetragen oder einen Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt zu bekommen. Ein EU-weites Register erleichtert dies nun. Hier werden die Weiterbildungsmaßnahmen digital registriert.
  • Auch der Fahrerqualifizierungsnachweis wird im Register erfasst und kann dadurch im Zuge der Straßenkontrollen überprüft werden.

Werden auch Drittstaatenqualifikationen im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation anerkannt?

  • Nein. Die Anerkennung von Drittstaatenqualifikationen im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation widerspricht europäischem Recht.
  • Die Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie schreibt ausdrücklich vor, dass Qualifikationen in einem EU-Mitgliedstaat erlangt werden müssen.

Welche abgeschlossenen Ausbildungen kann ich anrechnen?

  • die Ausbildungen gemäß Anhang 1 der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABI.L 260 vom 30.09.2008, S. 13) für Fahrzeugführer, die zuletzt durch den Beschluss (EU) 2019/1094 (ABI.L 173 vom 27.06.2019, S. 52) geändert worden ist, und
  • die Schulungen gemäß Artikel 6 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABI. L 3 vom 05.01.2005, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/625 (ABI.L 95 vom 07.04.2017, S. 1) geändert worden ist.

Dein Ausbildungsfahrzeug:

  • Mercedes Actros – Baujahr 2022 mit Automatikgetriebe und Rückfahrkamera
  • Starrdeichselanhänger von Krone

Berufskraftfahrerausbildung:

Personen, die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE neu erwerben, benötigen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine (beschleunigte) Grundqualifikation, um Fahrten im gewerblichen Güterverkehr und auch im Werkverkehr durchführen zu dürfen. Allerdings ist bei Vorbesitz der „alten“ Fahrerlaubnisklasse 3 oder Fahrerlaubnisklasse C1 bzw. C1E bei Aufstieg zur FE-Klasse C/CE keine zusätzliche Prüfung zur Grundqualifikation vorgeschrieben.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Grundqualifikation:

  • 3 verschiedene Online Trainingsmethoden:
  • Lernen nach Kenntnisbereichen
  • Prüfungssimulationen
  • Lernen mit der Lernbox
  • Übersetze Fachbegriffe in Englisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Französisch, Rumänisch, Polnisch
  • Weiter Informationen findet Ihr auf der Webseite: www.vogelcheck.de

Berufskraftfahrerweiterbildung: 

Regelmäßig muss im Abstand von fünf Jahren an einer Weiterbildung teilgenommen werden. Diese gliedert sich in 5 verschiedene Module zu je 7 Stunden. Für Fahrer die vor dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis erworben haben ist nur die Weiterbildung verpflichtend.

  • Seit dem 10.09.2009 müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen entweder als Unternehmer/in, selbstständige Kraftfahrer/in oder als abhängig beschäftigte Fahrer/in tätig sein zu dürfen.
  • Betroffen davon sind Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr. Dies gilt für den gewerblichen Straßenverkehr ebenso wie für den Werkverkehr.
  • Berufskraftfahrer Weiterbildung die nächsten Termine.
  • Online Anmeldeformular für Weiterbildung.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Grundqualifikation:

  • 3 verschiedene Online Trainingsmethoden:
  • Lernen nach Kenntnisbereichen
  • Prüfungssimulationen
  • Lernen mit der Lernbox
  • Übersetze Fachbegriffe in Englisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Französisch, Rumänisch, Polnisch
  • Weiter Informationen findet Ihr auf der Webseite: www.vogelcheck.de

Alle Informationen auf einen Blick:

Als zertifizierter AZAV Bildungsträger können wir Bildungsgutscheine von der Argentur für Arbeit annehmen und die entsprechende Fahrerlaubnisausbildung mit Dir planen.

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