Berufskraftfahrer Weiterbildung C/CE

Berufskraftfahrer Weiterbildung – BKF Module und Termine – hier

Allgemeines zur Anerkennung

  • Die Fahrschule Habenstein und Breu GmbH hat eine Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE nach § 10 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes, erteilt vom Landratsamt Rosenheim, und ist damit als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 BKrFQG anerkannt.
  • Zusätzlich ist o.g. Ausbildungsbetriebe als Ausbildungsstätten gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2 BKrFQG in Verbindung mit § 6 BKrFQV von der Regierung von Oberbayern mit einem Bescheid vom 29.12.2015 staatlich anerkannt.

Aktuelle Verlängerungsfristen der „95er-Eintragung“ aufgrund der Corona-Pandemie.

  • Neue Fristen – Ablaufdatum der Schlüsselzahl um 10 Monate verlängert:
  • Aufgrund der Einschränkungen durch vorübergehende Maßnahmen gegen Covid-19 haben Fahrer unter Umständen Probleme ihrer Weiterbildungspflicht und der Verlängerung des Führerscheins fristgerecht nachzukommen.

Wie die 95er-Eintragung verlängert wurde, können Sie hier nachlesen.

Übersicht über die neuen Regelungen (Fahrerqualifizierungsnachweis)

 

Am 2. Dezember 2020 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft getreten. Die neue Berufskraftfahrerqualifikationsordnung setzen die Richtlinie (EU) 2018/645 zur Änderung der sog. „Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie“ aus dem Jahr 2003 in nationales Recht um.

 

In Deutschland ergeben sich folgende Änderungen:

  • Die Ausnahmetatbestände, die festlegen, wann eine Fahrerin oder ein Fahrer nicht der Pflicht zur Erlangung der Grundqualifikation und zum Absolvieren einer regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet sind, wurden sprachlich überarbeitet.
  • Der Fahrerqualifikationsnachweis soll ab Mai 2021 bundesweit ausgestellt werden. Er dient dem Nachweis einer bestandenen Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. Der Fahrerqualifikationsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war. Der Eintrag war in den Fällen nicht möglich, in denen es sich um einen ausländischen Führerschein handelte. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist möglich.
  • Ab Mai 2021 wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufnehmen. In diesem werden die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigung entfällt sukzessive. Insofern wird die Digitalisierung in Deutschland vorangetrieben. Das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister führen.
  • Die mit der Errichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters einhergehenden organisatorischen Abläufe erfordern die Vereinheitlichung der Anerkennungs- und Überwachungsverfahrens von Ausbildungsstätten. Denn auch diese sollen künftig Daten an das KBA zur Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermitteln können.
  • Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren.
  • Darüber hinaus wurden die zu vermittelnden Lerninhalte aktualisiert und nicht mehr abschließen aufgelistet, um flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren zu können.

Wird künftig noch eine Schlüsselzahl „95“ im Führerschein eingetragen, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen?

  • Ab Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen.
  • Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifikationsnachweis. Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

 

Welche Vorteile hat der Fahrerqualifizierungsnachweis?

  • Der Fahrerqualifikationsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war, z.B. bei ausländischen Führerscheinen. Eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich, denn der Fahrerqualifikationsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden.
  • Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme der Sondergebiete) ist möglich.

Wo erhalte ich den Fahrerqualifizierungsnachweis?

  • Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten den Fahrerqualifizierungsnachweis auf Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Hierbei handelt es sich um die Fahrerlaubnisbehörde.

Was kostet der Fahrerqualifizierungsnachweis?

  • Über die Kosten für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises entscheiden grundsätzlich die Länder. Informationen über die Gebührenhöhe finden Sie ab Mai 2021 in Abschnitt 2 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Welche Vorteile hat das EU-weite Berufskraftfahrerqualifikationsregister?

  • Über das Register können die Mitgliedstaaten Informationen über erlangte (Grund-) Qualifikation bzw. absolvierte Qualifizierungsmaßnahmen austauschen. Dies beseitigt vor allem die bislang bestehende „Grenzgängerproblematik“. Zur Erläuterung: Wenn beispielsweise ein französischer Fahrer in Deutschland arbeitet und hier eine Weiterbildung macht, musste er bislang eine – in Papierform bescheinigte – Weiterbildung bei seinen französischen Behörden anerkennen lassen, um die Schlüsselzahl „95“ in seinen französischen Führerschein eingetragen oder einen Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt zu bekommen. Ein EU-weites Register erleichtert dies nun. Hier werden die Weiterbildungsmaßnahmen digital registriert.
  • Auch der Fahrerqualifizierungsnachweis wird im Register erfasst und kann dadurch im Zuge der Straßenkontrollen überprüft werden.

Werden auch Drittstaatenqualifikationen im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation anerkannt?

  • Nein. Die Anerkennung von Drittstaatenqualifikationen im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation widerspricht europäischem Recht.
  • Die Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie schreibt ausdrücklich vor, dass Qualifikationen in einem EU-Mitgliedstaat erlangt werden müssen.

Welche abgeschlossenen Ausbildungen kann ich anrechnen?

  • die Ausbildungen gemäß Anhang 1 der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABI.L 260 vom 30.09.2008, S. 13) für Fahrzeugführer, die zuletzt durch den Beschluss (EU) 2019/1094 (ABI.L 173 vom 27.06.2019, S. 52) geändert worden ist, und
  • die Schulungen gemäß Artikel 6 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABI. L 3 vom 05.01.2005, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/625 (ABI.L 95 vom 07.04.2017, S. 1) geändert worden ist.

Grundlegendes zur Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach BKrFQG

Das Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das auf der Richtlinie 2003/59/EG basiert und die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrer regelt, ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Das BKrFQG bedeutet, für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Aus- und den neu verpflichtenden Weiterbildungen.

Die vorrangigen Ziele dieser BKF-Weiterbildungen sind

  • die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr.
  • die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrsicherheit der Berufskraftfahrer.

Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 der Berufsraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
definiert und bilden die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Weiterbildungen anbieten.

Die Weiterbildung gliedert sich in 6 unterschiedliche Seminarthemen. Diese Themen müssen zukünftig für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren absolviert werden. Alle Module umfassen insgesamt 35 Stunden (á 60 Minuten).

Die 3. Welle der Berufskraftfahrer Weiterbildung hat begonnen!

Ab jetzt gibt es neue Themen für die Module der BKF Weiterbildung.

Die Themen sind bereits da – Informationen findet ihr hier.

Für jede Weiterbildung verpflichtend:

  • Die maximale Teilnehmeranzahl je Weiterbildung beträgt max. 25 Personen. Erscheinen Teilnehmer ohne vorherige Anmeldung und wird dadurch die maximale Teilnehmeranzahl überschritten, können diese nicht mehr am aktiven Kurs teilnehmen.
  • Jede Weiterbildung dauert 7 Stunden á 60 Minuten.
  • Die Weiterbildung beginnt pünktlich um 8.30 Uhr – jeder Teilnehmer der zu spät kommt, darf aus rechtlichen Gründen am aktiven Kurs nicht teilnehmen und muss sich für einen späteren Kurs neu anmelden.

Allgemeine Informationen:

Kosten der Weiterbildung:

* Basicmodul incl. Lehrgangsunterlagen und Zertifikat

  • Umsatzsteuerbefreit nach §4 Nr. 21 UstG  – incl. Verpflegungspauschale für den Modultag!
  • Mindestteilnehmeranzahl: 15 Personen je Seminartag
  • Die Verpflegung ist incl. und setzt sich wie folgt zusammen:
  • Verpflegung in der Gaststätte: Kaffee, Mittagessen, 2 Getränke
  • Verpflegung in der Fahrschule: Kaffee, Wurststemmeln, 2 Getränke

7 Stunden Tagesablauf (am Samstag):

Unterricht: 8.30 Uhr – 10.15 Uhr

Pause von 10.15 Uhr – 10:30Uhr

Unterricht von 10.30 Uhr – 12.15 Uhr

Mittagspause von 12.15 Uhr – 13.00 Uhr

Unterricht von 13.00 Uhr – 14.45 Uhr

Pause von 14.30Uhr – 15.00 Uhr

Unterricht von 14.45 Uhr – 16.45 Uhr *

* Wenn die Teilnehmergruppe damit einverstanden ist, kann das Tagesmodul bei Verkürzung der Pausen, bereits um 16.30 Uhr beendet werden.

Unsere Vorteile liegen klar auf der Hand:

  • Ansprechpartner vor Ort
  • Dozenten aus den unterschiedlichsten Branchen
  • Zu jedem Modul gibt es umfangreiche Informationsbroschüren und aktuelles Unterrichtmaterial mit nach Hause
  • Wir gestalten jede Weiterbildung Individuell und können somit ganz auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen eingehen
  • Die Module 1,3 und 5 können bei uns auch als Deluxe-Profi-Training (mit Praxis) gebucht werden – Kosten: 199,- € brutto.

Deluxe-Profi-Training – mit Praxisteil:

Folgende Module werden incl. Praxistraining mit unserem oder Ihrem firmeneigenen LKW angeboten:

  • Modul 1 – Energiespartraining
  • Modul 3 – Sicherheitstechnik
  • Modul 5 – Ladungssicherung

Die Kosten für ein Deluxe-Profi-Training mit Praxisteil betragen incl. Trainer und LKW pro Teilnehmer: 199,- € brutto.

Weiterbildung Module LKW

jeweils von 8.30 – 16.45 Uhr – 7 Stunden

 

  • Unsere Weiterbildungstermine findet Ihr hier

Berufskraftfahrer Weiterbildung – Termine buchen:

  • Modul 1 – Eco Training und Assistenzsysteme und schlaf gut/fahr gut
  • Modul 2 – Sozialvorschriften und Sicherheit im Fokus
  • Modul 3 – Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4 – Der Kunde im Mittelpunkt
  • Modul 4.1 – Schadensprävention   
  • Modul 5 – Ladungssicherung    
  • Modul 6 – Sicher und professionell unterwegs
  • Firmen, Speditionen und sonstige Transportunternehmen (über 15 Teilnehmer) bieten wir die Möglichkeit Berufskraftfahrer Weiterbildungen für Ihre Fahrer individuell zu gestalten und einen eigenen Wunschtermin zu bestimmen.
  • Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage des Moduls (ca. 1-2 Wochen vor dem Seminartag) bei zu geringer Teilnehmeranzahl vorbehalten müssen.
  • Bitte erfragen Sie unsere Veranstaltungsorte spätestens 1 Woche vor dem Seminartag per Email oder telefonisch.
  • 5 Referenten aus den unterschiedlichsten Branchen sorgen für eine abwechslungsreiche Weiterbildung.
  • Die Teilnahmebedingung ist pünktliches Erscheinen am Kurstag – Wer zu spät kommt darf aus rechtlichen Gründen nicht am laufenden Tageskurs teilnehmen und muss sich für einen späteren Kurs erneut eintragen.
  • Wer den Kurs vor 16.45 Uhr beendet erhält keine Teilnahmebescheinigung für das jeweilige Seminar.
  • 7 volle Stunden á 60 Minuten Kursteilnahme sind pro Modul verpflichtend!

Aufteilung der Module in einzelne Kenntnisbereiche – zum besseren Verständnis der Teilnahmebescheinigungen:

  • Das Modul 1 (Eco-Training und Assistenzsysteme) beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3, 3.1, 3.3, 3.4
  • Das Modul 2 (Sozialvorschriften und Sicherheit im Fokus) beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.2, 2.1, 2.2, 3.5
  • Das Modul 3 (Gefahrenwahrnehmung) beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.4, 3.5
  • Das Modul 4 (Der Kunde im Mittelpunkt) beinhaltet die Kenntnisbereiche 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7
  • Das Modul 4.1 (Schadensprävention) beinhalten die Kenntnisbereiche 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7
  • Das Modul 5 (Ladungssicherung) beinhaltet den Kenntnisbereich 1.4
  • Das Modul 6 (sicher und professionell unterwegs) beinhaltet den Kenntnisbereich 2.1, 2.2, 3.1, 3.3, 3.4, 3.5

Zu beachten bei der Eintragung der Module:

  • Innerhalb der 5 Weiterbildungsmodule zu je 7h müssen alle 3 Kenntnisbereiche abgedeckt werden.
  • Module können auch doppelt absolviert werden, wenn innerhalb der 5 Weiterbildungsbescheinigungen alle Kenntnisbereiche abgedeckt sind.

 

Unsere Veranstaltungsorte unserer BKF Weiterbildung (Module) sind Rosenheim, Wasserburg, Bad Endorf, Schechen, Bad Feilnbach, Rott und Gars

Modul 1 LKW

Modul 1 – Eco-Training und Assistenzsysteme + Schlaf gut/fahr gut

Kenntnisbereiche: 1 und 3

 

Folgende Kenntnisse werden vermittelt:

  1. Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung,insbesondere: Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.
  2. Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise derSicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleißmöglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere: Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems-und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten, Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), vorausschauende Notbremssysteme (AEBS), Antiblockiersysteme (ABS), Traktionskontrollsysteme (TCS) und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz-oder Automatisierungssysteme.
  3. Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere: Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2., Bedeutung der Antizipation des Verkehrsflusses, geeigneter Abstand zu anderen Fahrzeugen und Nutzung der Fahrzeugdynamik, konstante Geschwindigkeit, ausgeglichener Fahrstil und angemessener Reifendruck und Kenntnis intelligenter Verkehrssysteme, die eineffizienteres Fahren und eine bessere Routenplanung ermöglichen.
  4. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
  5. Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physischeKondition, Übungen für den Umgang mit Lasten und individueller Schutz.
  6. Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress und grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
Modul 2 LKW

Modul 2 – Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber – Sicherheit im Fokus

Kenntnisbereiche: 1, 2 und 3

 

Folgende Kenntnisse werden vermittelt:

  1. Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise derSicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleißmöglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere: Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems-und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten, Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), vorausschauende Notbremssysteme (AEBS), Antiblockiersysteme (ABS), Traktionskontrollsysteme (TCS) und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz-oder Automatisierungssysteme.
  2. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche,Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird und Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güter-oder Personenkraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.
  3. Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, im Fahrzeug mitzuführende Dokumente,Fahrverbote für bestimmte Straßen,Straßenbenutzungsgebühren, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmendes CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre und besondere Begleitdokumente für die Güter.
  4. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
  5. Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, insbesondere: Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Busses, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten und Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.
Modul 3 LKW

Modul 3 – Gefahrenwahrnehmung und aktuelle Verkehrsvorschriften

Kenntnisbereiche 1,2 und 3

 

Folgende Kenntnisse werden vermittelt:

  1. Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleißmöglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere: Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems-und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten, Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), vorausschauende Notbremssysteme (AEBS), Antiblockiersysteme (ABS), Traktionskontrollsysteme (TCS) und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz-oder Automatisierungssysteme.
  2. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für denKraftverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird und Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güter-oder Personenkraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.
  3. Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, im Fahrzeug mitzuführende Dokumente, Fahrverbote für bestimmte Straßen, Straßenbenutzungsgebühren, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmendes CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre und besondere Begleitdokumente für die Güter.
  4. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
  5. Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigenVerfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen vonMüdigkeit und Stress und grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
  6. Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, insbesondere: Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Busses, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten und Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.
LKW Module 4

Modul 4.1 – Schadensprävention

Kenntnisbereiche 3

 

Folgende Kenntnisse werden vermittelt:

  1. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
  2. Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Kraftfahrer, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriftenbetreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer.
  3. Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten und individueller Schutz.
  4. Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt, insbesondere: Verhalten des Kraftfahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Kraftfahrers für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen des Kraftfahrers, unterschiedliche Gesprächspartner des Kraftfahrers, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation und kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.
  5. Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader), unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte, gefährliche Güter, Tiertransporte usw.) und Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).
  6. Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Personenverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen), unterschiedliche Tätigkeiten im Personenverkehr, Überschreiten der Grenzen(internationaler Personenkraftverkehr) und Organisation der wichtigsten Arten vonUnternehmen im Personenverkehr.
LKW Modul 4 - Der Kunde im Mittelpunkt

Modul 4 – Der Kunde im Mittelpunkt

Kenntnisbereich 3

 

Folgende Kenntnisse werden vermittelt:

  1. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
  2. Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Kraftfahrer, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriftenbetreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer.
  3. Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze derErgonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physischeKondition, Übungen für den Umgang mit Lastenund individueller Schutz.
  4. Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigenVerfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenenErnährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen vonMüdigkeit und Stress und grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
  5. Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt, insbesondere: Verhalten des Kraftfahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Kraftfahrers für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen des Kraftfahrers, unterschiedliche Gesprächspartner des Kraftfahrers, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation und kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.
  6. Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader), unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte, gefährliche Güter, Tiertransporte usw.) und Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.)
LKW Modul 5

Modul 5 – Sicherheit für Ladung und Fahrgast

Kenntnisbereich 1

 

Folgende Kenntnisse werden vermittelt:

  1. Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell-und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane undEntfernen der Plane.
  2. Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Fahrzeugwirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzungentsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugsoder einer Fahrzeugkombination, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse und Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.
Modul 6

Modul 6 – Sicher und professionell unterwegs

Kenntnisbereiche 2 und 3

 

Folgende Kenntnisse werden vermittelt:

  1. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft-oder Personenverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten inder Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen derVerordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dassder Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis dersozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft oder Personenverkehr:Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereichder Grundqualifikation und der Weiterbildung.Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE
  2. Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommenüber den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen desinternationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre,besondere Begleitdokumente für die Güter.
  3. Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligungvon Lastkraftwagen/Kraftomnibussen,menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
  4. Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für denUmgang mit Lasten, individueller Schutz.
  5. Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigenVerfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
  6. Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen/Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen,Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung dereinvernehmlichen Unfallmeldung.

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