Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln:
- bb/H (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) auf einer ebenen Fahrbahn von max. 25 km/h
- besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.
Mindestalter:
- 15 Jahre
Einschluss:
- Keine Klasse
Befristet:
- ohne Befristung
Benötigte Unterlagen
- Ein Passbild (wird bei der Theorieprüfung benötigt)
Umfang der Ausbildung:
Theoretische Unterrichte zu je 90 Min.
- 6 Grundunterrichte bei Ersterteilung
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung (2x 45 Minuten Fahrstunde)
Prüfung
- theoretische Prüfung
- keine praktische Prüfung erforderlich
Was gilt sonst noch
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Ablauf der Ausbildung
- Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
- Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stopp und Go, Schritttempofahren, Gefahrenbremsung)
- Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
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