Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
- Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers max. 3.500 kg.
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleitetem Fahren
Einschluss
- Keine Klassen
Befristet
- Fahrerlaubnis nicht befristet
- Führerschein gilt 15 Jahre
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:
- Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)
Umfang der Ausbildung:
Theoretische Unterrichte
- keine theoretischen Unterrichte vorgeschrieben
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung mit Grundfahraufgabe (Rückwärts in eine Einmündung rangieren)
- Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrt)
Prüfung
- eine praktische Prüfung ist erforderlich
Unsere Empfehlung:
- Am besten gleich zum Autoführerschein mit dazu beantragen – Kostenersparnis!
Hinweis:
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg beschränkt
- Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 3.500 kg, benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnisklasse C1E, obwohl das Zugfahrzeug in die Klasse B fällt
- Mit einer vor dem Stichtag erteilten Fahrerlaubnisklasse BE dürfen auch ab dem 19.01.2013 weiterhin Kombinationen mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500kg geführt werden.