Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden (Klasse C1E):
- Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Mindestalter
- 18 Jahre
Einschluss
- Klasse BE
- Klasse D1E bei Besitz von D1
Befristet
- Die Fahrerlaubnis wir grundsätzlich 5 Jahre erteilt
- Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
- Bei gewerbliche Nutzung müssen alle 5 Jahre die Teilnahmebescheinigungen von 5 Weiterbildungsmodulen der zuständigen Behörde vorgelegt werden – hier.
Benötigte Unterlagen
- Ein augenärztliches Gutachten
- Eine ärztliche Untersuchung als Eignungsnachweis
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9 UE – 405 Minuten)
Umfang der Ausbildung:
Theoretische Unterrichte zu je 90min
- Keine Theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung
- Sonderfahrten bei Vorbesitz von C1 (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrten)
- Sonderfahrten wenn C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben werden (4 Überland-, 2 Autobahn-, 2 Nachfahrt)
Prüfung
- praktische Prüfung – 85 Min.
Ablauf der Ausbildung
- Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Stopp und Go, Schaltübungen)
- Abfahrtskontrolle am LKW (Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie) – 6 Sachgebiete auf 10 Karten
- 5 Grundfahraufgaben (Einparken längs und quer; Umkehren; Gefahrenbremsung; Rückw. um eine Kurve)
- Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
- Simulierte Prüfungsfahrt (75min Fahrt incl. Abfahrtskontrolle; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
- Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
- Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!