Anhänger führerschein

Fahrerlaubnisklasse BE (große Anhänger):

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers max. 3.500 kg.

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleitetem Fahren

Einschluss:

  • keine

Befristet:

  • Fahrerlaubnis nicht befristet
  • Führerschein gilt 15 Jahre

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:

  • Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)

Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen:

  • Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
  • Antragsgebühr: 37,50 €

Theoretische Unterrichte:

  • keine theoretischen Unterrichte vorgeschrieben

Praktische Ausbildung:

  • Grundausbildung mit Grundfahraufgabe (Rückwärts in eine Einmündung rangieren)
  • Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrt)

Prüfung:

  • eine praktische Prüfung ist erforderlich

Unsere Empfehlung:

  • Am besten gleich zum Autoführerschein mit dazu beantragen – Kostenersparnis!

Hinweis:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg beschränkt
  • Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 3.500 kg, benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnisklasse C1E, obwohl das Zugfahrzeug in die Klasse B fällt
  • Mit einer vor dem Stichtag erteilten Fahrerlaubnisklasse BE dürfen auch ab dem 19.01.2013 weiterhin Kombinationen mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500kg geführt werden.
Anhänger führerschein

Schlüsselnummer B96 (kleinere Anhänger – Wohnwagenführerschein):

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleitetem Fahren

Einschluss:

  • keine

Befristet:

  • Fahrerlaubnis nicht befristet
  • Führerschein gilt 15 Jahre

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:

  • Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Nicht erforderlich bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse)

Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen:

  • Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
  • Antragsgebühr: 37,50 €

Theoretische Unterrichte:

  • 150min Schulung (in der Regel Lektion 13+14 des Grundunterricht Klasse B)
  • Kann mit der Fahrerlaubnisklasse B kombiniert werden – dadurch sind keine weiteren theoretische Unterrichte erforderlich

Praktische Ausbildung:

  • keine Grundausbildung
  • keine Sonderfahrten
  • 210min praktische Übungen
  • 60min Einzelfahrt im Realverkehr

Gesamtdauer der Schulung:

  • mindestens 7 Stunden a´ 60min

Prüfung:

  • eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich

Unsere Empfehlung:

  1. Am besten gleich zum Autoführerschein mit dazu beantragen – Kostenersparnis!
  2. Nach Aussage des Deutschen Caravan-Verbandes reicht B96 für etwa 95% aller Caravan-Gespanne aus
  3. Nach Teilnahme an der kompletten Schulung stellt unsere Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus
  4. Nach Vorlage dieser Bescheinigung lässt die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein mit der Schlüsselnummer 96 drucken.