
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers max. 3.500 kg.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleitetem Fahren
Einschluss:
- keine
Befristet:
- Fahrerlaubnis nicht befristet
- Führerschein gilt 15 Jahre
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:
- Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)
Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen:
- Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
- Antragsgebühr: 37,50 €
Theoretische Unterrichte:
- keine theoretischen Unterrichte vorgeschrieben
Praktische Ausbildung:
- Grundausbildung mit Grundfahraufgabe (Rückwärts in eine Einmündung rangieren)
- Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrt)
Prüfung:
- eine praktische Prüfung ist erforderlich
Unsere Empfehlung:
- Am besten gleich zum Autoführerschein mit dazu beantragen – Kostenersparnis!
Hinweis:
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg beschränkt
- Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 3.500 kg, benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnisklasse C1E, obwohl das Zugfahrzeug in die Klasse B fällt
- Mit einer vor dem Stichtag erteilten Fahrerlaubnisklasse BE dürfen auch ab dem 19.01.2013 weiterhin Kombinationen mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500kg geführt werden.

Schlüsselnummer B96 (kleinere Anhänger – Wohnwagenführerschein):
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
- Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleitetem Fahren
Einschluss:
- keine
Befristet:
- Fahrerlaubnis nicht befristet
- Führerschein gilt 15 Jahre
Theoretische Unterrichte:
- 150min Schulung (in der Regel Lektion 13+14 des Grundunterricht Klasse B)
- Kann mit der Fahrerlaubnisklasse B kombiniert werden – dadurch sind keine weiteren theoretische Unterrichte erforderlich
Praktische Ausbildung:
- keine Grundausbildung
- keine Sonderfahrten
- 210min praktische Übungen
- 60min Einzelfahrt im Realverkehr
Gesamtdauer der Schulung:
- mindestens 7 Stunden a´ 60min
Prüfung:
- eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich
Unsere Empfehlung:
- Am besten gleich zum Autoführerschein mit dazu beantragen – Kostenersparnis!
- Nach Aussage des Deutschen Caravan-Verbandes reicht B96 für etwa 95% aller Caravan-Gespanne aus
- Nach Teilnahme an der kompletten Schulung stellt unsere Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus
- Nach Vorlage dieser Bescheinigung lässt die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein mit der Schlüsselnummer 96 drucken.