Neuer Punktetacho
- Zum 1. Mai 2014 ist das neue „Fahreignungsbewertungssystem“, besser bekannt als Punktsystem in Kraft getreten.
- Was bei welchen Verkehrsverstößen droht, haben wir Dir hier noch einmal kompakt und übersichtlich dargestellt:
- Es gibt weniger Punkte als früher, allerdings wird die Fahrerlaubnis bereits mit 8 Punkten entzogen.
- Der bisherige Punkterabatt in Form von Aufbauseminaren wird ebenfalls geändert.
1 bis 3 Punkte: Vormerkung
Hier ist noch alles im „grünen“ Bereich. Die Punkte werden in Flensburg gespeichert, ansonsten „passiert“ aber noch nichts.
Die Vormerkung stellt noch keine Maßnahmenstufe dar, sie ist ein sanktionsloser Warnschuss. Es erfolgt keine Mitteilung an den Fahrerlaubnisinhaber.
4 bis 5 Punkte: Ermahnung
Beim Erreichen eines dieser Punktestände erfolgt eine schriftliche Ermahnung seitens der Behörde. Zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden. Wird der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, wird bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen.
6 bis 7 Punkte: Verwarnung
Jetzt ist es kurz vor knapp. Das steht auch im erneuten Schreiben der Behörde. Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Einen Punkterabatt gibt es hierfür nicht.
8 Punkte: Entzug
Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Wie es dann weitergeht, entscheidet die Behörde von Fall zu Fall, beispielsweise mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Das neue Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen
1. Teil: Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
- Teilnehmer: 1-6 Personen
- 2 Module je 90 Minuten
- zwischen beiden Modulen muss mind. 1 Woche vergehen
- Seminarleiter: Gerd Hiltl (Verkehrspädagoge)
2. Teil: Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
- Teilnehmer: 1-6 Personen
- 2 Module je 75 Minuten
- zwischen beiden Modulen müssen mind. 3 Wochen vergehen
- Seminarleiter: Gerhard Zimmermann (Verkehrspsychologe)
Besonderheiten
- Erfolgt die Teilnahme bei einer Punkteanzahl von 1-5 Punkten ist ein Abbau von einem Punkt möglich.
- Beim begleitetem Fahren mit 17 Jahren dürfen die Begleitpersonen max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister besitzen – andernfalls ist bei einer Punktezahl von 2 Punkten ein Rabatt von einem Punkt abzubauen bei der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Anmelden unter 0160/9049656 gerne per Whats App oder per Email an info@fahrschule-habenstein.de – oder zu den Bürozeiten (siehe unten).
Wann muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen werden?
- Die Teilnahme an einem ASF-Seminar wird von der Führerscheinstelle oder vom Landratsamt angeordnet und ist verpflichtend (sonst droht Fahrerlaubnisentzug).
- Teilnehmen müssen alle Fahranfänger die in der Probezeit (ersten 2 Jahre des Führerscheinbesitzes) entweder durch einen „Kategorie A“- Verstoß oder durch zwei „Kategorie B“ – Verstoße auffällig geworden sind.
- WICHTIG: Kurse (besondere Aufbauseminare) bei Verstößen in Verbindung mit Alkohol oder Drogen vermitteln wir an die Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung (AFN) – hier
Wie läuft ein Seminar ab?
- 4 theoretische Sitzungen von je 135 Minuten in unserer Fahrschule
- 1 Fahrprobe von 30 Minuten (keine Prüfung notwendig)
- pünktliche Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht!
Was passiert nach erfolgreicher Teilnahme?
- Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.
- bei einer 2. Auffälligkeit während der Probezeit wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
- nach einer 3. Auffälligkeit während der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre verhängt.
Termine
- Regelmäßig führen wir in unseren Fahrschulen Aufbauseminare durch.
- Eine Teilnahme an allen 4 Sitzungen ist zwingend vorgeschrieben.
- Die Teilnahmebescheinigung wird nur Anwesenheit von allen 4 Sitzungen incl. Fahrprobe ausgestellt.
- Freie Plätze können unter der Tel. 08031/9016216 oder 08071/5656 gebucht werden.
- Wir bitten um rechtzeitige Buchung!
Keine Zeit verlieren und gleich anmelden…
- einfach über unser Onlineformular
- oder 1/2 Stunde vor Unterrichtsbeginn in jeder Filiale
- Online-Preisanfrage – was kostet der Führerschein?
- in Wasserburg Tel: 08071/5656
Mittwoch von 9.30 – 18.00 Uhr - in Rosenheim Tel: 08031/9016216
Dienstag und Donnerstag von 9.30 – 18.00 Uhr
Keine Zeit verlieren – jetzt anmelden!