Automatik-Führerschein – Schlüsselnummer B197
Allgemeine Informationen zur neuen Automatikausbildung mit der Schlüsselnummer B197
Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug etwas leichter.
Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil:
- Im Führerschein wurde vor dem 01.04.2021 die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen.
- Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge.
- Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden.
- Das Entfernen der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich.
Neue Regelung ab dem 01.04.2021:
Die Voraussetzungen zur Schlüsselnummer B197:
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch nach der Fahrerlaubnisprüfung Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- mind. 10 Fahrstunden müssen auf einem Fahrzeug mit Schaltung absolviert werden. Diese Fahrstunden werden in die Ausbildung integriert.
Allerdings gibt es große Nachteile für die Schlüsselnummer B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
- Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
- Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung bei aufbauende Erweiterungsklassen.
- Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Andernfalls könnte es z. B. passieren, dass jemand die Klasse B-197 und zugleich bei Erweiterung die Klasse BE-78 erhält!
Somit musst Du Dir gut überlegen, ob Du die „geringfügig leichtere“ Prüfungsfahrt auf einem Automatikfahrzeug machen möchtest und die o.g. Nachteile dann in Kauf nimmst oder die komplette Ausbildung lieber wie bisher, auf einem „Schaltfahrzeug“ absolvierst. Eine Empfehlung können wir Dir hier nicht geben, aber wir werden versuchen Dich bestmöglich zu beraten!