Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder der Klasse A, A1, A2, ML, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Mindestalter
- 24 Jahre
- 23 Jahre (nach beschleunigter Grundqualifikation)
- 21 Jahre (bei bestandener Grundqualifikation, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Berufen) – MPU erforderlich
- 18 Jahre (bei bestandener Grundqualifikation, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Berufen) – MPU erforderlich – mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr. Es gelten weitere Auflagen und Einschränkungen.
Einschluss
- Klasse D1
Befristet
- Die Fahrerlaubnis wir grundsätzlich 5 Jahre erteilt
- Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
- Bei gewerbliche Nutzung müssen alle 5 Jahre die Teilnahmebescheinigungen von 5 Weiterbildungsmodulen der zuständigen Behörde vorgelegt werden – hier.
Benötigte Unterlagen
- Ein augenärztliches Gutachten
- Eine ärztliche Untersuchung als Eignungsnachweis
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9 UE – 405 Minuten)
Umfang der Ausbildung:
Theoretische Unterrichte zu je 90min
- 6 x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
- 18 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse B)
- 8 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse C, D1)
- 12 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse C1)
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung
- Sonderfahrten (45 Grundausbildung, 22 Überland-, 14 Autobahn-, 8 Nachtfahrten – bei Vorbesitz Klasse B, C1 weniger als 2 Jahre)
- Sonderfahrten (33 Grundausbildung, 12 Überland-, 8 Autobahn-, 5 Nachtfahrten – bei Vorbesitz Klasse B, C1 länger als 2 Jahre)
- Sonderfahrten (14 Grundausbildung, 16 Überland-, 8 Autobahn-, 6 Nachtfahrten – bei Vorbesitz Klasse C weniger als 2 Jahre)
- Sonderfahrten (7 Grundausbildung, 8 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten – bei Vorbesitz Klasse C länger als 2 Jahre)
- Sonderfahrten (20 Grundausbildung, 5 Überland-, 5 Autobahn-, 5 Nachtfahrten – bei Vorbesitz Klasse D1)
Prüfung
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung – 85 Min.
Ablauf der Ausbildung
- Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Stopp und Go, Schaltübungen)
- Abfahrtskontrolle am Bus (Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie) – 6 Sachgebiete auf 10 Karten
- 5 Grundfahraufgaben (Einparken längs und quer; Umkehren; Gefahrenbremsung; Rückw. um eine Kurve)
- Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
- Simulierte Prüfungsfahrt (85min Fahrt incl. Abfahrtskontrolle; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
- Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
- Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!