Busführerschein

Fahrerlaubnisklasse D

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder der Klasse A, A1, A2, ML, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg

 

Mindestalter

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre (nach beschleunigter Grundqualifikation)
  • 21 Jahre (bei bestandener Grundqualifikation, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Berufen) – MPU erforderlich
  • 18 Jahre (bei bestandener Grundqualifikation, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Berufen) – MPU erforderlich – mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr. Es gelten weitere Auflagen und Einschränkungen.

Einschluss

  • Klasse D1

Befristet

  • Die Fahrerlaubnis wir grundsätzlich 5 Jahre erteilt
  • Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
  • Bei gewerbliche Nutzung müssen alle 5 Jahre die Teilnahmebescheinigungen von 5 Weiterbildungsmodulen der zuständigen Behörde vorgelegt werden – hier.

 

Benötigte Unterlagen

  • Ein augenärztliches Gutachten
  • Eine ärztliche Untersuchung als Eignungsnachweis
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9 UE – 405 Minuten)

Umfang der Ausbildung:

Theoretische Unterrichte zu je 90min

  • 6 x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • 18 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse B)
  • 8 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse C, D1)
  • 12 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse C1)

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung
  • Sonderfahrten (45 Grundausbildung, 22 Überland-, 14 Autobahn-, 8 Nachtfahrten – bei Vorbesitz Klasse B, C1 weniger als 2 Jahre)
  • Sonderfahrten (33 Grundausbildung, 12 Überland-, 8 Autobahn-, 5 Nachtfahrten – bei Vorbesitz Klasse B, C1 länger als 2 Jahre)
  • Sonderfahrten (14 Grundausbildung, 16 Überland-, 8 Autobahn-, 6 Nachtfahrten – bei Vorbesitz Klasse C weniger als 2 Jahre)
  • Sonderfahrten (7 Grundausbildung, 8 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten – bei Vorbesitz Klasse C länger als 2 Jahre)
  • Sonderfahrten (20 Grundausbildung, 5 Überland-, 5 Autobahn-, 5 Nachtfahrten – bei Vorbesitz Klasse D1)

Prüfung

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung – 85 Min.

Ablauf der Ausbildung

  • Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Stopp und Go, Schaltübungen)
  • Abfahrtskontrolle am Bus (Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie) – 6 Sachgebiete auf 10 Karten
  • 5 Grundfahraufgaben (Einparken längs und quer; Umkehren; Gefahrenbremsung; Rückw. um eine Kurve)
  • Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
  • Simulierte Prüfungsfahrt (85min Fahrt incl. Abfahrtskontrolle; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
  • Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
  • Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!

 

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