Fahrerlaubnisklasse A (unbeschränkt) ab 24 Jahren!

Mit A „80“ auch schon mit 21 Jahren möglich!

 

Motorräder: Kawasaki Er6n

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) – Hubraum mehr als 50 ccm oder bbH mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge – Leistung mehr als 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge – Hubraum mehr als 50 ccm oder bbH mehr als 45 km/h – Leistung mehr als 15 kW

 

Mindestalter:

  • 24 Jahre – für Krafträder im direktem Zugang (Direkteinstieg)
  • 21 Jahre – für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Trike) (A“80″ – es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen)

Einschluss:

  • Klasse AM
  • Klasse A1
  • Klasse A2

Befristet:

  • Fahrerlaubnis nicht befristet
  • Führerschein gilt 15 Jahre

 

 Benötigte Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins:

  • Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)

Umfang der Ausbildung (Direkteinstieg – ohne Vorbesitz einer anderen Motorradklasse A2 oder A1):

 

Theoretische Unterrichte zu je 90 Min.:

  • 12 x Grundunterrichte bei Ersterteilung / 6x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • 4 x Klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:

  • Grundausbildung (Übungsstunden – Anzahl individuell)
  • Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)

Prüfung:

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung (70 Min.)

Motorradführerschein mit 21 Jahren machen? Geht das?

Ja, das geht – mit der Schlüsselzahl „80“.

  • Du machst die Ausbildung und Prüfung unter den gleichen Voraussetzungen und auf einem großen Motorrad wie bei der Klasse A.
  • Bis zu deinem 24. Geburtstag darfst du allerdings nur Motorräder der Klasse A2 fahren.
  • Sobald du 24 Jahre alt bist, darfst du Motorräder der Klasse A fahren und musst keine zusätzliche Prüfung oder ähnliches absolvieren.

 

Ablauf der praktischen Motorradausbildung:

  • Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
  • Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stopp und Go, Schritttempofahren, Gefahrenbremsung)
  • Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
  • Simulierte Prüfungsfahrt (60 Min. Fahrt; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
  • Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
  • Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!
  • Wir fahren in der Ausbildung einige Stunden auf einem eigenen Motorrad mit.

 

Lass dir von uns ein Kostenangebot schicken oder melde dich gleich zum Führerschein an!

 

Schau dir unser YouTube-Video mit den Grundfahraufgaben an und sehe was dich in deiner Ausbildung erwartet! 🙂

Gut zu wissen, wenn man bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse ist:

Wurde die Klasse A bis zum 18.01.2013 erteilt, gilt folgendes:

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Wurde die Klasse A ab dem 19.01.2013 erteilt, gilt folgendes:

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW – ab vollendetem 21. Lebensjahr.
Gruppenbild Motorrad
Kawasaki
Honda Rebell