Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) – Hubraum mehr als 50 ccm oder bbH mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge – Leistung mehr als 15 kW
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge – Hubraum mehr als 50 ccm oder bbH mehr als 45 km/h – Leistung mehr als 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre – für Krafträder im direktem Zugang (Direkteinstieg)
- 21 Jahre – für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Trike) (A“80″ – es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen)
Einschluss:
- Klasse AM
- Klasse A1
- Klasse A2
Befristet:
- Fahrerlaubnis nicht befristet
- Führerschein gilt 15 Jahre
Benötigte Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins:
- Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)
Umfang der Ausbildung (Direkteinstieg – ohne Vorbesitz einer anderen Motorradklasse A2 oder A1):
Theoretische Unterrichte zu je 90 Min.:
- 12 x Grundunterrichte bei Ersterteilung / 6x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
- 4 x Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
- Grundausbildung (Übungsstunden – Anzahl individuell)
- Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
Prüfung:
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung (70 Min.)
Motorradführerschein mit 21 Jahren machen? Geht das?
Ja, das geht – mit der Schlüsselzahl „80“.
- Du machst die Ausbildung und Prüfung unter den gleichen Voraussetzungen und auf einem großen Motorrad wie bei der Klasse A.
- Bis zu deinem 24. Geburtstag darfst du allerdings nur Motorräder der Klasse A2 fahren.
- Sobald du 24 Jahre alt bist, darfst du Motorräder der Klasse A fahren und musst keine zusätzliche Prüfung oder ähnliches absolvieren.
Ablauf der praktischen Motorradausbildung:
- Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
- Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stopp und Go, Schritttempofahren, Gefahrenbremsung)
- Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
- Simulierte Prüfungsfahrt (60 Min. Fahrt; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
- Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
- Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!
- Wir fahren in der Ausbildung einige Stunden auf einem eigenen Motorrad mit.
Lass dir von uns ein Kostenangebot schicken oder melde dich gleich zum Führerschein an!
Schau dir unser YouTube-Video mit den Grundfahraufgaben an und sehe was dich in deiner Ausbildung erwartet! 🙂
Gut zu wissen, wenn man bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse ist:
Wurde die Klasse A bis zum 18.01.2013 erteilt, gilt folgendes:
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Wurde die Klasse A ab dem 19.01.2013 erteilt, gilt folgendes:
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW – ab vollendetem 21. Lebensjahr.