Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
- Inhaber der Klasse B196 sind berechtigt neben der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.
- Eine Prüfung ist hierfür nicht erforderlich, jedoch bedarf es einer Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV. Nach Vorlage der Ausbildungsbescheinigung lässt die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl B-196 drucken.
- Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren im Inland.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Einschluss:
- Keine Klassen
Befristet:
- Fahrerlaubnis nicht befristet
- Führerschein gilt 15 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung musst du die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eintragen lassen.
- Mit der Teilnahmebescheinigung und deinem Passbild gehst du zu deiner Fahrerlaubnisbehörde und bestellst einen neuen Führerschein.
Umfang der Ausbildung:
Theoretische Unterrichte zu je 90 Min.:
- 4 x Klassenspezifischer Unterricht der Klasse A
Praktische Ausbildung:
- Mind. 5 Fahrstunden á 90 Minuten Grundausbildung
Prüfung:
- Keine Prüfung erforderlich
- Nach erfolgreicher Teilnahme bekommst du von uns eine Bescheinigung.
- Die Bescheinigung ist 1 Jahr gültig und muss bis zum Ablauf der Frist in den Führerschein eingetragen werden – ansonsten ist sie ungültig.
Ablauf der praktischen Motorradausbildung:
- Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
- Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stopp und Go, Schritttempofahren, Gefahrenbremsung)
- Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten
- Überland- und Autobahnfahrten
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