Fahrerlaubnisklasse BE (Anhänger)

Großer Anhängerführerschein – Anhänger bis 3,5 t z.G.

 

Fahrzeuge: Anhänger

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers max. 3.500 kg.

 

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleitetem Fahren

Einschluss

  • Keine Klassen

Befristet

  • Fahrerlaubnis nicht befristet
  • Führerschein gilt 15 Jahre

 

 

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:

  • Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)

Umfang der Ausbildung:

Theoretische Unterrichte

  • keine theoretischen Unterrichte vorgeschrieben

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung mit Grundfahraufgabe (Rückwärts in eine Einmündung rangieren)
  • Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrt)

Prüfung

  • eine praktische Prüfung ist erforderlich

 

Unsere Empfehlung:

  • Am besten gleich zum Autoführerschein mit dazu beantragen – Kostenersparnis!

Hinweis:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg beschränkt
  • Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 3.500 kg, benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnisklasse C1E, obwohl das Zugfahrzeug in die Klasse B fällt
  • Mit einer vor dem Stichtag erteilten Fahrerlaubnisklasse BE dürfen auch ab dem 19.01.2013 weiterhin Kombinationen mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500kg geführt werden.

Lass dir von uns ein Kostenangebot schicken oder melde dich gleich zum Führerschein an!