Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden (Klasse C):
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder der Klasse A, A1, A2, ML, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg
Mindestalter
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach vorheriger MPU und Grundqualifikation (IHK-Prüfung)
Einschluss
- Klasse C1
Befristet
- Die Fahrerlaubnis wir grundsätzlich 5 Jahre erteilt
- Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
- Bei gewerbliche Nutzung müssen alle 5 Jahre die Teilnahmebescheinigungen von 5 Weiterbildungsmodulen der zuständigen Behörde vorgelegt werden – hier.
Benötigte Unterlagen
- Ein augenärztliches Gutachten
- Eine ärztliche Untersuchung als Eignungsnachweis
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9 UE – 405 Minuten)
Umfang der Ausbildung:
Theoretische Unterrichte zu je 90min
- 6 x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
- 10 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse B)
- 4 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse C1, D1)
- 2 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse D)
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung
- Sonderfahrten (5 Überland-, 2 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
- Sonderfahrten bei Erweiterung von C1 auf C (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachfahrt)
Prüfung
- theoretische Prüfung
- 2x praktische Prüfung Kl. C und CE – jeweils 85 Min.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden (Klasse C+CE):
- Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach vorheriger MPU und Grundqualifikation (IHK-Prüfung)
Einschluss
- Klasse C1E
- Klasse BE
- Klasse T,
- Klasse D1E bei Besitz von Klasse D1
- Klasse DE bei Besitz von Klasse D
Befristet
- Die Fahrerlaubnis wir grundsätzlich 5 Jahre erteilt
- Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
- Bei gewerbliche Nutzung müssen alle 5 Jahre die Teilnahmebescheinigungen von 5 Weiterbildungsmodulen der zuständigen Behörde vorgelegt werden – hier.
Benötigte Unterlagen
- Ein augenärztliches Gutachten
- Eine ärztliche Untersuchung als Eignungsnachweis
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9 UE – 405 Minuten)
Ablauf der Ausbildung
- Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Stopp und Go, Schaltübungen)
- Abfahrtskontrolle am LKW (Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie) – 6 Sachgebiete auf 10 Karten
- 5 Grundfahraufgaben (Einparken längs und quer; Umkehren; Gefahrenbremsung; Rückw. um eine Kurve)
- Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
- Simulierte Prüfungsfahrt (75min Fahrt incl. Abfahrtskontrolle; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
- Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
- Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!