Fahrerlaubnisklasse C+CE

LKW-Führerschein mit Anhänger!

 

Schon ab 18 Jahren möglich!

 

Fahrzeug: Mercedes Actros mit Starrdeichselanhänger

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden (Klasse C):

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder der Klasse A, A1, A2, ML, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
  • zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg

 

Mindestalter

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach vorheriger MPU und Grundqualifikation (IHK-Prüfung)

Einschluss

  • Klasse C1

Befristet

  • Die Fahrerlaubnis wir grundsätzlich 5 Jahre erteilt
  • Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
  • Bei gewerbliche Nutzung müssen alle 5 Jahre die Teilnahmebescheinigungen von 5 Weiterbildungsmodulen der zuständigen Behörde vorgelegt werden – hier.

 

Benötigte Unterlagen

  • Ein augenärztliches Gutachten
  • Eine ärztliche Untersuchung als Eignungsnachweis
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9 UE – 405 Minuten)

Umfang der Ausbildung:

Theoretische Unterrichte zu je 90min

  • 6 x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • 10 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse B)
  • 4 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse C1, D1)
  • 2 x Klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz Klasse D)

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung
  • Sonderfahrten (5 Überland-, 2 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
  • Sonderfahrten bei Erweiterung von C1 auf C (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachfahrt)

Prüfung

  • theoretische Prüfung
  • 2x praktische Prüfung Kl. C und CE – jeweils 85 Min.

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden (Klasse C+CE):

  • Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

Mindestalter

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach vorheriger MPU und Grundqualifikation (IHK-Prüfung)

Einschluss

  • Klasse C1E
  • Klasse BE
  • Klasse T,
  • Klasse D1E bei Besitz von Klasse D1
  • Klasse DE bei Besitz von Klasse D

Befristet

  • Die Fahrerlaubnis wir grundsätzlich 5 Jahre erteilt
  • Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
  • Bei gewerbliche Nutzung müssen alle 5 Jahre die Teilnahmebescheinigungen von 5 Weiterbildungsmodulen der zuständigen Behörde vorgelegt werden – hier.

 

Benötigte Unterlagen

  • Ein augenärztliches Gutachten
  • Eine ärztliche Untersuchung als Eignungsnachweis
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9 UE – 405 Minuten)

Ablauf der Ausbildung

  • Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Stopp und Go, Schaltübungen)
  • Abfahrtskontrolle am LKW (Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie) – 6 Sachgebiete auf 10 Karten
  • 5 Grundfahraufgaben (Einparken längs und quer; Umkehren; Gefahrenbremsung; Rückw. um eine Kurve)
  • Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
  • Simulierte Prüfungsfahrt (75min Fahrt incl. Abfahrtskontrolle; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
  • Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
  • Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!

 

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