MOFA Prüfbescheinigung ab 15 Jahren!

 

Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 25 km/h

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln:

  • bb/H (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) auf einer ebenen Fahrbahn von max. 25 km/h
  • besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.

 

Mindestalter:

  • 15 Jahre

Einschluss:

  • Keine Klasse

Befristet:

  • ohne Befristung

 

Benötigte Unterlagen

  • Ein Passbild (wird bei der Theorieprüfung benötigt)

Umfang der Ausbildung:

Theoretische Unterrichte zu je 90 Min.

  • 6 Grundunterrichte bei Ersterteilung

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung (2x 45 Minuten Fahrstunde)

Prüfung

  • theoretische Prüfung
  • keine praktische Prüfung erforderlich

 

Was gilt sonst noch

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Ablauf der Ausbildung

  • Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
  • Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stopp und Go, Schritttempofahren, Gefahrenbremsung)
  • Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)

 

Lass dir von uns ein Kostenangebot schicken oder melde dich gleich zum Führerschein an!

 

Schau dir unser YouTube-Video mit den Grundfahraufgaben an und sehe was dich in deiner Ausbildung erwartet! 🙂