Motorradführerschein

Fahrerlaubnisklasse A (Motorrad offen)

Grundfahraufgaben Motorradführerschein - so gehts!

Fahrerlaubnisklasse A

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen) – Hubraum mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge – Leistung mehr als 15 kW
  3. Dreirädrige Kraftfahrzeuge – Hubraum mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h – Leistung mehr als 15 kW

Mindestalter

  • 24 Jahre – für Krafträder im direktem Zugang (Direkteinstieg)
  • 21 Jahre – für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Trike)
  • 20 Jahre – für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren

Einschluss

  • Klasse AM
  • Klasse A1

Befristet

  • Fahrerlaubnis nicht befristet
  • Führerschein gilt 15 Jahre

Klasse A erteilt bis zum 18.01.2013:

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Klasse A erteilt ab dem 19.01.2013:

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW – ab vollendetem 21. Lebensjahr

 Benötigte Unterlagen:

  • Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)

Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen:

  • Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
  • Antragsgebühr: 37,50 €

Theoretische Unterrichte zu je 90 Min. – nur bei Direkteinstieg:

  • 12 x Grundunterrichte bei Ersterteilung / 6x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • 4 x Klassenspezifischer Unterricht

Theoretische Unterrichte bei Vorbesitz der Klasse A2 – länger als 2 Jahre:

  • Teilnahme am Theoretischen Unterricht nicht vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung – nur bei Direkteinstieg ab 24 Jahre:

  • Grundausbildung
  • Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)

Praktische Ausbildung – nach dem Bonussystem bei stufenweisem Aufstieg:

  • Feststellen der Prüfungsreife §7 Abs. 2 FahrschAusbO – nach der Fahrkompetenzdiagnose

Prüfung – bei Direkteinstieg ab 24 Jahre:

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung (70 Min.)

Prüfung nach dem Bonussystem bei stufenweisem Aufstieg von A2:

  • keine Theorieprüfung
  • verkürzte praktische Prüfung (60 Min.)

Ablauf der Ausbildung:

  • Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
  • Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stopp und Go, Schritttempofahren, Gefahrenbremsung)
  • Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
  • Simulierte Prüfungsfahrt (60 Min. Fahrt; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
  • Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
  • Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!
  • Wir fahren in der Ausbildung einige Stunden auf einem eigenen Motorrad mit.

Fahrerlaubnisklasse A2 (Motorrad ab 18 Jahren)

Fahrerlaubnisklasse A2

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

Krafträder (auch mit Beiwagen) – Motorleistung max. 35 kW – Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg

Mindestalter

  • 18 Jahre

Einschluss

  • Klasse AM
  • Klasse A1

Befristet

  • Fahrerlaubnis nicht befristet
  • Führerschein gilt 15 Jahre

Bonussystem

Wer die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, hat bei Aufstieg auf die Klasse A mehrere Vorteile:

  • Die Teilnahme am Theorieunterricht ist nicht vorgeschrieben.
  • Die praktische Ausbildung ist im Umfang nicht festgelegt.
  • Es ist keine Theorieprüfung erforderlich,
  • und die praktische Prüfung ist auf 60 Minuten verkürzt worden.
  • Wer die Klasse A2 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A erwerben möchte, muss am Theorieunterricht teilnehmen,
  • die reduzierten Sonderfahrten (3-2-1) fahren,
  • eine theoretische Prüfung ablegen,
  • eine praktische Prüfung (60 Min.) absolvieren.

Benötigte Unterlagen

  • Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)

Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen

  • Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
  • Antragsgebühr: 37,50 €

Theoretische Unterrichte zu je 90min – ohne 2 Jahre Vorbesitz A1

  • 12 x Grundunterrichte bei Ersterteilung / 6x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • 4 x Klassenspezifischer Unterricht

Theoretische Unterrichte bei Vorbesitz der Klasse A1 – länger als 2 Jahre:

Teilnahme am Theoretischen Unterricht nicht vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung – ohne A1 Vorbesitz

  • Grundausbildung
  • Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)

Praktische Ausbildung – nach dem Bonussystem bei stufenweisem Aufstieg

Feststellen der Prüfungsreife §7 Abs. 2 FahrschAusbO – nach der Fahrkompetenzdiagnose

Prüfung – ohne Vorbesitz A1:

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung (75 Min.)

Prüfung nach dem Bonussystem bei stufenweisem Aufstieg von A1:

  • keine Theorieprüfung
  • verkürzte praktische Prüfung (40 Min.)

Ablauf der Ausbildung:

  • Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
  • Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stopp und Go, Schritttempofahren, Gefahrenbremsung)
  • Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
  • Simulierte Prüfungsfahrt (60min Fahrt; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
  • Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
  • Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!

Fahrerlaubnisklasse A1 (Motorrad 125 ccm mit 16 Jahren)

Fahrerlaubnisklasse A1

Mindestalter

  • 16 Jahre

Einschluss

  • Klasse AM

Befristet

  • Fahrerlaubnis nicht befristet
  • Führerschein gilt 15 Jahre

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

Krafträder (auch mit Beiwagen) 

  • Hubraum max. 125 ccm
  • Motorleistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Hubraum mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Bonussystem

Wer die Klasse A1 mindestens zwei Jahre besitzt, hat bei Aufstieg auf die Klasse A2 mehrere Vorteile:

  • Die Teilnahme am Theorieunterricht ist nicht vorgeschrieben,
  • Die praktische Ausbildung ist im Umfang nicht festgelegt,
  • Es ist keine Theorieprüfung erforderlich,
  • Die praktische Prüfung ist auf 40 Minuten verkürzt worden.

Übrigens

  • Wer die Klasse 3 vor dem 01.April 1980 erworben hat (und damit die Klasse A1 besitzt), kommt ebenfalls in den Genuss dieser Vorteile!
  • Wer die Klasse A1 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A2 erwerben möchte, muss am Theorieunterricht teilnehmen,
  • die reduzierten Sonderfahrten (3-2-1) fahren,
  • eine theoretische Prüfung ablegen,
  • eine praktische Prüfung (60 Min.) absolvieren.

Wer von A1 direkt nach A aufsteigt, muss

  • am Theorieunterricht teilnehmen,
  • die reduzierten Sonderfahrten (3-2-1) fahren,
  • eine theoretische Prüfung ablegen,
  • eine praktische Prüfung (60 Min.) absolvieren.

Benötigte Unterlagen

  • Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (9 UE)

Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen

  • Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
  • Antragsgebühr: 37,50 €

Theoretische Unterrichte zu je 90min

  • 12 x Grundunterrichte bei Ersterteilung / 6x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • 4 x Klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung
  • Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)

Prüfung

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung

Was gilt sonst noch

Ab dem 19.01.2013 ist die Klasse A1 eine europäische Klasse. Das heißt, dass der Inhaber in allen Staaten der EU mit einem Fahrzeug der Klasse A1 fahren darf. Das gilt auch in Österreich und zwar auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Ablauf der Ausbildung

  • Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
  • Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stopp und Go, Schritttempofahren, Gefahrenbremsung)
  • Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
  • Simulierte Prüfungsfahrt (60 Min. Fahrt; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
  • Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
  • Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!

Fahrerlaubnisklasse AM (Roller bis 50ccm mit 16 Jahren)

Fahrerlaubnisklasse AM

Mindestalter

  • 16 Jahre
  • 15 Jahre (Mit Ausnahmegenehmigung)

Einschluss

  • Keine Klasse

Befristet

  • Fahrerlaubnis nicht befristet
  • Führerschein gilt 15 Jahre

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

leichte zweirädrige Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung

  • Hubraum max. 50 ccm
  • Motorleistung max. 4 kW
  • bb/H (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) max. 45 km/h

Dreirädrige Kleinräder

  • Hubraum max. 50 ccm bei Selbstzündungsmotor
  • bb/H (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) max. 45 km/h
  • max. 4 kW Leistung
  • max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze

Vierrädrige Kleinräder

  • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor; max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor
  • bb/H (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) max. 45 km/h
  • max. 4 kW Leistung
  • max. 425kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads

Rollerführerschein (Fahrerlaubnisklasse AM) jetzt schon ab 15 Jahren möglich! (Mit Ausnahmegenehmigung)

 

Das musst du tun:

  • Bevor du dich in der Fahrschule anmeldest, reichst du den Zusatzantrag für AM 15 bei der Fahrerlaubnisbehörde ein.
  • Den Zusatzantrag kannst du gerne bei uns anfordern. (Telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail)
  • Die Fahrerlaubnisbehörde prüft deinen Antrag und teilt dir mit, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde.
  • Wenn der Antrag genehmigt wurde, musst du noch den Führerscheinantrag (mit Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passfoto) bei deiner Gemeinde abgeben.
  • Den Antrag bekommst du fertig ausgefüllt von uns.
  • Zeitgleich mit der Anmeldung kannst du auch schon Unterrichte besuchen und Fahrstunden fahren.
  • Der Antrag muss fertig bearbeitet worden sein, bevor wir dich zur Prüfung anmelden können. (Dauer ca. 8-10 Wochen)

Benötigte Unterlagen

  • Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (9 UE)

Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen

  • Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
  • Antragsgebühr: 37,50 €

Theoretische Unterrichte zu je 90min

  • 12 x Grundunterrichte bei Ersterteilung / 6x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • 2 x Klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung

Prüfung

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung

Was gilt sonst noch

Ab dem 19.01.2013 ist die Klasse AM eine europäische Klasse. Das heißt, dass der Inhaber in allen Staaten der EU mit einem Fahrzeug der Klasse AM fahren darf.

 

Ablauf der Ausbildung

  • Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
  • Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stopp und Go, Schritttempofahren, Gefahrenbremsung)
  • Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
  • Simulierte Prüfungsfahrt (60 Min. Fahrt; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
  • Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
  • Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!

Prüfbescheinigung MOFA (Mofa bis 25 km/h)

Mindestalter

  • 15 Jahre

Einschluss

  • Keine Klasse

Befristet

  • ohne Befristung

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln:

  • bb/H (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) auf einer ebenen Fahrbahn von max. 25 km/h
  • besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.

Benötigte Unterlagen

  • Ein Passbild

Theoretische Unterrichte zu je 90 Min.

  • 6 x Grundunterrichte bei Ersterteilung

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung (2x 45 Minuten Fahrstunde)

Prüfung

  • theoretische Prüfung

Was gilt sonst noch

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

 

Ablauf der Ausbildung

  • Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
  • Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stopp und Go, Schritttempofahren, Gefahrenbremsung)
  • Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)