MOFA Prüfbescheinigung – ab 15 Jahren!
Mofa Prüfbescheinigung – für Krafträder bis max. 25 km/h
Kurze Ausbildung und sofort mobil!
Voraussetzungen:
Mindestalter 15 Jahre
Mofa Prüfbescheinigung – für Krafträder bis max. 25 km/h
Kurze Ausbildung und sofort mobil!
Voraussetzungen:
Mindestalter 15 Jahre
Rollerführerschein bis 50ccm/45 km/h
Damit darfst du auch Microcars fahren.
Voraussetzungen:
Mindestalter 15 Jahre (neu seit 2021)
Du hast bereits einen Motorradführerschein?
Dann mach nach 2 Jahren den Aufstieg.
Möglichkeiten:
von A1 auf A2
von A2 auf A unbeschränkt
von A1 auf A unbeschränkt
Der Führerschein für kleine Krafträder bis 125 ccm mit max. 15 PS.
Und die Probezeit beginnt auch schon.
Voraussetzung:
Mindestalter 16 Jahre
Größere Motorräder mit einer Leistung bis 35 kW (48 PS).
Neues Motorrad: Honda Rebell mit extra niedriger Sitzhöhe.
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Motorradführerschein unbeschränkt – damit darfst du gleich alles fahren.
Voraussetzungen:
Mindestalter 24 Jahre
Ausnahme: A80 – dann darfst du schon mit 21 Jahren den Führerschein machen.
Miesbacher Str. 2, 83629 Weyarn
(Landkreis Miesbach)
Schulungen:
BKF-Weiterbildungen/Module
Trostberger Str. 1, 83132 Pittenhart
(Landkreis Traunstein)
Schulungen:
BKF-Weiterbildungen/Module
Oberndorf 11, 85560 Ebersberg
(Landkreis Ebersberg)
Schulungen:
BKF-Weiterbildungen/Module
Fletzingergasse 3, 83512 Wasserburg a. Inn
(Landkreis Rosenheim)
Schulungen:
BKF-Weiterbildungen/Module
Egal ob Gabelstaplerschein, B96-Kurs oder zur BKF-Weiterbildung. Hier findest du all unsere aktuellen Kursangebote und alle wichtigen Informationen dazu.
Falls doch noch Fragen offen bleiben, dann zögere nicht und rufe uns unter der 08031/9016216 an.
Wir sind immer Dienstag bis Donnerstag von 09:30 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Euer Team der Fahrschule Habenstein und Breu GmbH