Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg
- zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
- auch mit Anhänger sofern die zulässige Gesamgmasse der Kombination max. 3.500 kg beträgt
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitetem Fahren
Einschluss
Klasse AM
Klasse L
Befristet
Fahrerlaubnis nicht befristet
Führerschein gilt 15 Jahre
Benötigte Unterlagen
- Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten)
Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen
- Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
- Antragsgebühr: 37,50 €
Theoretische Unterrichte zu je 90min
- 12 x Grundunterrichte bei Ersterteilung / 6x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
- 2 x Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung (Stopp und Go, Grundfahraufgaben, Slalom, Stadtfahrten usw…)
- Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
Prüfung
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung
Ablauf der Ausbildung
- 5 Grundfahraufgaben (Einparken längs und quer; Umkehren; Gefahrenbremsung; Rückwärts um eine Kurve)
- Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Stopp und Go, Schaltübungen)
- Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stopp-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
- Simulierte Prüfungsfahrt (45 Min. Fahrt; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
- Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte – Ausbildung vom Leichten zum Schweren
- Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig – so wenig wie möglich – versprochen!
Fahrerlaubnisklasse BE (große Anhänger)
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg.
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitetem Fahren
Einschluss
keine
Befristet
Fahrerlaubnis nicht befristet
Führerschein gilt 15 Jahre
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
- Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE – 405 Minuten -Nicht erforderlich bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse, da ein erster Hilfe Kurs kein Gültigkeitsdatum besitzt).
Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen
- Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
- Antragsgebühr: 37,50 €
Theoretische Unterrichte
- keine theoretischen Unterrichte vorgeschrieben
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung mit Grundfahraufgabe (Rückwärts in eine Einmündung rangieren)
- Sonderfahrten (3 Überland; 1 Autobahn; 1 Nachtfahrt)
Prüfung
- eine praktische Prüfung ist erforderlich
Unsere Empfehlung
- Am besten gleich zum Autoführerschein mit dazu beantragen – Kostenersparnis!
Hinweis
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg beschränkt
- Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 3.500 kg, benötigt der Fahrer die Fahrelaubnisklasse C1E, obwohl das Zugfahrzeug in die Klasse B fällt
- Mit einer vor dem Stichtag erteilten Fahrerlaubnisklasse BE dürfen auch ab dem 19.01.2013 weiterhin Kombinationen mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500kg geführt werden.
Schlüsselnummer B96 (kleinere Anhänger)
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
- Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4250 kg beträgt.
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitetem Fahren
Einschluss
keine
Befristet
Fahrerlaubnis nicht befristet
Führerschein gilt 15 Jahre
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
- Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Nicht erforderlich bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse)
Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen
- Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
- Antragsgebühr: 37,50 €
Theoretische Unterrichte
- 150min Schulung (in der Regel Lektion 13+14 des Grundunterricht Klasse B)
- Kann mit der Fahrerlaubnisklasse B kombiniert werden – dadurch sind keine weiteren theoretische Unterrichte erforderlich
Praktische Ausbildung
- keine Grundausbildung
- keine Sonderfahrten
- 210min praktische Übungen
- 60min Einzelfahrt im Realverkehr
Gesamtdauer der Schulung
- mindestens 7 Stunden a´ 60min
Prüfung
- eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich
Unsere Empfehlung
- Am besten gleich zum Autoführerschein mit dazu beantragen – Kostenersparnis!
- Nach Aussage des Deutschen Caravanverbandes reicht B96 für etwa 95% aller Caravangespanne aus
- Nach Teilnahme an der kompletten Schulung stellt unsere Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus
- Nach Vorlage dieser Bescheinigung lässt die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein mit der Schlüsselnummer 96 drucken.